Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der

Dental Concept Systems GmbH
Gieselwerder Str. 2
D – 34399 Wesertal

gelten für Kaufleute, Unternehmer und Verbraucher. Sie finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dental Concept Systems GmbH auf unserer Internetseite unter https://www.bredent-digital-workflow.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/

1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Dental Concept Systems erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Die Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Ware und damit verbundener Leistungen, bzw. mit Abschluss eines Vertrags als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich wider-sprochen.
1.2 Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte abschließen, ohne dass diese ihrer gewerblichen oder ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
1.3 Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen, oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
1.4 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Dental Concept Systems in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen, auf unserer Internetseite und anderem Werbematerial. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten.
2.2 Bis zur schriftlichen Annahme einer Kundenbestellung kann Dental Concept Systems das Angebot jederzeit widerrufen. Der Widerruf erfolgt spätestens innerhalb von vier Wochen nach Zugang einer Bestellung. Ist bis dahin kein schriftlicher Widerruf erfolgt, gilt die Bestellung als angenommen. Einer Annahme kommt es gleich, wenn innerhalb dieser Frist Rechnungsstellung erfolgt.
2.3 Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung via Telefax stellt keine verbindliche Annahme durch Dental Concept Systems dar. Der Kaufvertrag kommt in diesem Fall erst mit dem Versenden einer Auf-tragsbestätigung zustande.
2.4 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit von Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstat-tet.
2.5 Dental Concept Systems ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.

3. Auftragsdurchführung, Abnahme
3.1 Nach Vorgaben des Kunden ausgeführte Werke werden entsprechend den in einem gesonderten Auftrag definierten Bedingungen durch Dental Concept Systems ausgeführt.
3.2 Der Kunde hat das Werk innerhalb der von Dental Concept Systems gesetzten Frist abzunehmen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, obwohl der Kunde zur Abnahme verpflichtet gewesen wäre, gilt die Leistung als abgenommen.
3.3 Handelsübliche Abweichungen von Farb-, Maß- oder Mengenangaben be-rechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Verweigerung der Abnahme.
3.4 Dental Concept Systems hat das Recht, ab angezeigter Versandbereitschaft für jeden angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von ein (1) % des Netto-Auftragswerts zu berechnen, oder die Ware auf Kosten des Kunden anderweitig einzulagern.

4. Lieferbedingungen
4.1 Lieferungen erfolgen EXW zu den Bedingungen der Incoterms 2010. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.
4.2 In der Bestellung und Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
4.3 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.
4.4 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und -termine sind eingehal-ten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Dental Concept Systems verlassen hat, oder wenn die Ware ohne Verschulden von Dental Concept Systems nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft jedoch mitgeteilt wird.
4.5 Der Beginn der von Dental Concept Systems angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung, sowie die Klärung aller technischen Fragen und Erfüllung aller bestehenden Mitwirkungspflichten voraus.
4.6 Dental Concept Systems ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
4.7 Wird Dental Concept Systems trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentli-chen Gewalt, Streik, Aussperrung und andere Arbeitskonflikte, allgemeiner Mangel an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Maschinenschaden, Maschinenbruch und sonstige Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere von Dental Con-cept Systems nicht zu vertretende und nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände, auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird Dental Concept Systems in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird Dental Concept Systems von ihren Leistungspflichten befreit.
4.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Dental Concept Systems berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
4.9 Dental Concept Systems haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Dental Concept Systems zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist Dental Concept Systems zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von Dental Concept Systems zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.10 Dental Concept Systems haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Dental Concept Systems zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.11 Die Haftung von Dental Concept Systems im Fall des Lieferverzug ist im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug auf 0,5 % des rückständigen Lieferwertes, maximal jedoch auf 5 % des rückständigen Lieferwertes begrenzt.
4.12 Die Wahl der Versand- und Verpackungsart steht Dental Concept Systems frei. Die Kosten der Verpackung werden durch Dental Concept Systems separat gegenüber dem Kunden abgerechnet. Verpackungsmaterialien sind durch den Kunden zu entsorgen.
4.13 Soweit der Kunde eine abweichende Verpackung wünscht, hat er die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
4.14 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von Dental Concept Systems verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise in Euro. Bei Aufträgen in ausländischer Währung gelten die im Auftrag/Vertrag angegebenen Währungspreise.
5.2 Die Preise gelten EXW gem. Incoterms 2010, exklusive Verpackung, Transport und ggf. Versicherung. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
5.3 Abgerechnet werden die am Tage des Vertragsschlusses gültigen bzw. von den Parteien vereinbarten Preise. Können Warenlieferungen in Folge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, erst später als vier (4) Monate nach Vertragsschluss durchgeführt werden, sind die dann zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise zu zahlen.
5.4 Die Rechnungen von Dental Concept Systems sind sofort nach Erhalt fällig und zahlbar ohne Abzug.
5.5 Dental Concept Systems ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Über die Art der Verrechnung wird Dental Concept Systems den Kunden informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Dental Concept Systems berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Dental Concept Systems über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn der Scheck von einer Bank eingelöst wird.
5.7 Gerät der Kunde in Verzug, ist Dental Concept Systems berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu ver-langen.
5.8 Eine Aufrechnung gegenüber Dental Concept Systems kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen, oder von Dental Concept Systems anerkannten Forderungen erfolgen.
5.9 Für den Fall einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrags durch den Kunden hat dieser für die bis dahin erbrachten Leistungen von Dental Concept Systems die volle Vergütung zu zahlen. Schäden, die Dental Concept Systems infolge einer vorzeitigen unberechtigten Beendigung des Vertrags entstehen, hat der Kunde zu tragen.
5.10 Soweit Dental Concept Systems Dienstleistungen erbringt, können die Konditionen der Dienstleistungen den allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden. Dem Kunden werden Preisänderungen mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Bei einer Erhöhung um mehr als 10% für Dienstleistungen ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang des Erhöhungsverlangens Dienstleistungsverträge zum Ende eines Monats zu kündigen.

6. Kreditwürdigkeit
6.1 Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von Dental Concept Systems ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält Dental Concept Systems nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvo-lumens nicht gesichert ist, ist Dental Concept Systems berechtigt, trotz anders-lautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.
6.2 Dental Concept Systems ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den Dental Concept Systems hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn gegen das Vermögen des Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt, oder ein solches eröffnet wurde.
6.3 Dental Concept Systems ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsver-hältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises im Eigentum von Dental Concept Systems.
7.2 Ist der Kunde Unternehmer oder Kaufmann, behält sich Dental Concept Systems das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
7.3 Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Kunden ist Dental Concept Systems berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch Dental Concept Systems liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist Dental Concept Systems zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzgl. angemessener Verwertungskosten) anzurechnen.
7.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Dental Concept Systems hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Dental Concept Systems Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist Dental Concept Systems die gerichtlichen und außergericht-lichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die Dental Concept Systems entstandenen Kosten.
7.5 Ist der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt Dental Concept Systems jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderungen von Dental Concept Systems (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne, oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Dental Concept Systems, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Dental Concept Systems verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, ist der Kunde verpflichtet, Dental Concept Systems die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und sämtliche Unterlagen zu übergeben.
7.6 Ist der Kunde Unternehmer oder Kaufmann erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden stets für Dental Concept Systems. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Dental Concept Systems nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Dental Concept Systems das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
7.7 Wird der Liefergegenstand mit anderen, Dental Concept Systems nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Dental Concept Systems das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Dental Concept Systems anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Dental Concept Systems.
7.8 Dental Concept Systems verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Dental Concept Systems.
7.9 Nach berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch Dental Concept Systems hat der Kunde die Vorbehaltsware an Dental Concept Systems herauszugeben. Soweit der Kunde die Ware nicht, oder nicht unverzüglich zurücksendet, kann Dental Concept Systems auch ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Titels die Ware beim Kunden abholen bzw. abholen lassen. Die Kosten trägt der Kunde.

8. Mängelansprüche
8.1 Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Leistungen nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, oder nicht für die vertraglich vereinbarte Verwendung geeignet sind.
8.2 Ist der Kunde Unternehmer oder Kaufmann, hat er seinen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheitspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Er hat Dental Concept Systems unverzüglich und schriftlich mittels einge-schriebenen Briefs über Mängel an der Ware zu informieren.
8.3 Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Sachmängelansprüche innerhalb von zwei (2) Jahren ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit Dental Concept Sys-tems vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
8.4 Ist der Kunde Unternehmer oder Kaufmann, verjähren Sachmängelansprüche innerhalb von einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit Dental Concept Systems vorsätz-lich oder grob fahrlässig gehandelt hat, oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
8.5 Änderungen in der Ausführung der Leistungen sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, stellen keine Mängel dar.
8.6 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl von Dental Concept Systems Man-gelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt Dental Concept Systems die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.
8.7 Im Falle der Lieferung einer Ersatzsache kann Dental Concept Systems die vorherige Herausgabe der mangelhaften Sache vom Kunden verlangen.
8.8 Ist Dental Concept Systems mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, Dental Concept Systems eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist die Nachbesserung auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
8.9 Die Nacherfüllung gilt nicht schon als mit dem zweiten Nachbesserungsversuch fehlgeschlagen. Vielmehr steht Dental Concept Systems während der gesetzten Nachfristen die Anzahl der Nacherfüllungsversuche frei.
8.10 Das Abwarten von Fristen und Fristsetzungen durch den Kunden ist entbehrlich, wenn ihm dies nicht zumutbar ist, insbesondere, wenn Dental Concept Systems die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigert.
8.11 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde Dental Concept Systems nicht Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat.
8.12 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte bearbeitet oder ausgewechselt, oder führt der Kunde oder ein nicht autorisierter Dritter sonstige Arbeiten an der Ware durch, entfällt die Gewährleistung, soweit der Mangel hierdurch entstanden ist. Gleiches gilt für Fehler, die durch übermäßige Beanspruchung oder fehlerhafte Handhabung, abweichend von den Produktangaben, entstehen.
8.13 Dental Concept Systems übernimmt keine über die gesetzlichen Mangelbeseitigungsrechte hinausgehende Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, sowie dieses nicht zuvor ausdrücklich schriftlich besonders vereinbart wurde.
8.14 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die Kosten durch den Kunden zu tragen.
8.15 Im Falle des berechtigten Rücktritts vom Vertrag ist Dental Concept Systems berechtigt, für die vom Kunden gezogenen Nutzungen aus der Verwendung der Ware in der Vergangenheit bis zur Rückabwicklung eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Für die Beeinträchtigung der Nutzung aufgrund des Man-gels, der zum Rücktritt geführt hat, ist ein angemessener Abzug von der Nutzungsentschädigung vorzusehen.

9. Haftung
9.1 Dental Concept Systems haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlos-sen.
9.2 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von Dental Concept Systems grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.
9.4 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dental Concept Systems haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
9.5 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Dental Concept Systems
9.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

10. Gewerbliche Schutzrechte, Softwarenutzung
10.1 Dental Concept Systems bleibt Inhaber aller Urheber- und Verwertungs-rechte an denen dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Kostenvoranschlägen, Werkplänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen z.B. für Herstellungsverfahren, sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch Dental Concept Systems angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung von Dental Concept Systems Dritten nicht zugänglich gemacht, oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch Dental Concept Systems sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Diese Verpflichtung hat der Kunde auch den bei ihm beschäftigten Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Kunde haftet für jegliche diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.
10.2 Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm ggf. vorgelegte Ausfüh-rungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Dental Concept Systems ist dem Kunden gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung von Dental Concept Systems, so hat der Kunde Dental Concept Systems bei Regressansprüchen schadlos zu halten. Untersagen Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, ist Dental Concept Systems – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu verlangen.
10.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Dental Concept Systems das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht, oder vervielfältigt werden, es sei denn, Dental Concept Systems erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
10.4 Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Software wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung oder Übersetzung der Software, sowie eine Umwandlung von Objektcode in Quellcode ist nicht gestattet.

11. Datenschutz
Dental Concept Systems verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebe-nenfalls an Erfüllungsgehilfen weiter gegeben. Im Weiteren behält Dental Concept Systems sich vor, diese Daten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen, sowie gegenüber Dental Concept Systems der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird Dental Concept Systems die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
12.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort für die sich aus den Verträgen ergebenden beiderseitigen Rechte und Pflichten ist bei Kaufleuten Ulm.
12.2 Die sich bei Kaufleuten aus den beiderseitigen Geschäftsbeziehungen ergebenden Ansprüche sind innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach ihrer Entste-hung geltend zu machen.
12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen

13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen und der die Parteien bindenden Verträge einschließlich aller Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Dental Concept Systems Rechte und Pflichten aus den die Parteien binden-den Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.
13.3 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrags so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dieser nach dem wirtschaftli-chen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.

Support Team